Die Kosten für eine erste Rechtsberatung durch einen ADAC Vertragsanwalt werden aufgrund Ihrer Mitgliedschaft vom ADAC übernommen. Wird der ADAC Vertragsanwalt über die Beratung hinaus tätig (z.B. Schriftwechsel, Verteidigung in Strafprozessen oder Führung von Zivilprozessen), gehen diese zu Ihren Lasten bzw. können ggf. über eine vorhandene Rechtsschutz-Versicherung abgerechnet werden.
Hinsichtlich der Vergabe eines Mandats ergibt sich für Sie durch die Beratung keinerlei Bindung. Im Anschluss an die Rechtsberatung durch den ADAC Vertragsanwalt können Sie sich auch an einen anderen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.
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