Satzung für ADAC Ortsclubs

In einer Vereinssatzung werden grundlegende Bestimmungen sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt. Das Vorhandensein einer Satzung ist zwingend notwendig für die Eintragungin das Vereinsregister.

Die Satzung eines ADAC Ortsclubs muss zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC festgelegte Mindesterfordernisse enthalten und darf den Satzungen des ADAC Gesamtclubs und des ADAC Pfalz e.V. nicht widersprechen. ADAC Ortsclubs bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand des ADAC Pfalz e.V. und der Bestätigung durch das Präsidium des ADAC e.V., München. Vor der Anerkennung als ADAC Ortsclub sowie vor Änderungen sind sie dem Vorstand des ADAC Pfalz und dem Präsidium des ADAC Gesamtclubs zur Genehmigung vorzulegen.

Wenn Sie einen neuen ADAC Ortsclub gründen oder Ihre vorhandene Satzung überarbeiten möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Rechnen Sie dabei bitte mit einer gewissen Bearbeitungszeit und planen Sie daher einen Vorlauf von mindestens 6 Wochen vor Ihrem geplanten Mitgliederversammlungstermin. 

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserer Ortsclubbetreuung auf:

ADAC Pfalz e.V.
Europstraße 1
67433 Neustadt

Telefon 06321 890554

Mail sekretariat @ pfa.adac.de